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   VGH Bayern, 02.06.2017 - 9 ZB 15.1216   

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VGH Bayern, 02.06.2017 - 9 ZB 15.1216 (https://dejure.org/2017,20600)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.06.2017 - 9 ZB 15.1216 (https://dejure.org/2017,20600)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Juni 2017 - 9 ZB 15.1216 (https://dejure.org/2017,20600)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauNVO § 6 Abs. 2 Nr. 8, Abs. 3
    Wettbüro im Mischgebiet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung der Nutzung von Räumlichkeiten als Wettbüro mangels "offensichtlicher Genehmigungsfähigkeit" des ohne erforderliche Baugenehmigung aufgenommenen Betriebs des Wettbüros; Vorliegen eines faktischen allgemeinen Wohngebiets

  • rewis.io

    Wettbüro im Mischgebiet

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO § 6 Abs. 2 Nr. 8, Abs. 3
    Nutzungsuntersagung; Offensichtliche Genehmigungsfähigkeit (verneint); Wettbüro; Maßgebliche nähere Umgebung; Wohnbebauung; Umgebungsbebauung; Mischgebiet; Amtsermittlungsgrundsatz

  • rechtsportal.de

    BauNVO § 6 Abs. 2 Nr. 8 ; BauGB § 34 Abs. 2
    Untersagung der Nutzung von Räumlichkeiten als Wettbüro mangels "offensichtlicher Genehmigungsfähigkeit" des ohne erforderliche Baugenehmigung aufgenommenen Betriebs des Wettbüros; Vorliegen eines faktischen allgemeinen Wohngebiets

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 11.02.2000 - 4 B 1.00

    Begriff der "näheren Umgebung" i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB; Begriff der "Umgebung"

    Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2017 - 9 ZB 15.1216
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist zwar geklärt, dass eine Straße - zumal auch eine Hauptstraße - sowohl eine trennende als auch verbindende Wirkung haben kann (vgl. BVerwG, B.v. 11.2.2000 - 4 B 1.00 - juris Rn. 18 m.w.N.; B.v. 15.12.1994 - 4 C 13.93 - NVwZ 1995, 698 = juris Rn. 15).

    b) Dass es nicht immer einfach ist, ein faktisches allgemeines Wohngebiet gegenüber einem faktischen Mischgebiet abzugrenzen, trifft zu (vgl. BVerwG, B.v. 11.2.2000 - 4 B 1.00 - juris Rn. 34).

  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 13.93

    Wann fügt sich ein Bauvorhaben in die Umgebung ein?

    Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2017 - 9 ZB 15.1216
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist zwar geklärt, dass eine Straße - zumal auch eine Hauptstraße - sowohl eine trennende als auch verbindende Wirkung haben kann (vgl. BVerwG, B.v. 11.2.2000 - 4 B 1.00 - juris Rn. 18 m.w.N.; B.v. 15.12.1994 - 4 C 13.93 - NVwZ 1995, 698 = juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 19.05.2016 - 15 CS 16.300

    Nutzungsuntersagung einer Wettvermittlungsstelle

    Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2017 - 9 ZB 15.1216
    Ist ein Vorhaben nur im Weg der Ausnahme nach § 34 Abs. 2 i.V.m. § 31 Abs. 1 BauGB, § 6 Abs. 3 BauNVO zulassungsfähig, kann von einer "offensichtlichen Genehmigungsfähigkeit" nicht mehr die Rede sein (vgl. BayVGH, B.v. 15.1.2016 - 9 ZB 14.1146 - juris Rn. 13; ebs. BayVGH, B.v. 19.5.2016 - 15 CS 16.300 - juris Rn. 31 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.01.2016 - 9 ZB 14.1146

    Keine offensichtliche Genemigungsfähigkeit eines Vorhabens

    Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2017 - 9 ZB 15.1216
    Ist ein Vorhaben nur im Weg der Ausnahme nach § 34 Abs. 2 i.V.m. § 31 Abs. 1 BauGB, § 6 Abs. 3 BauNVO zulassungsfähig, kann von einer "offensichtlichen Genehmigungsfähigkeit" nicht mehr die Rede sein (vgl. BayVGH, B.v. 15.1.2016 - 9 ZB 14.1146 - juris Rn. 13; ebs. BayVGH, B.v. 19.5.2016 - 15 CS 16.300 - juris Rn. 31 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.06.2005 - 4 B 36.05

    Anforderungen an die Beurteilung eines Baugebietsteils als Mischgebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2017 - 9 ZB 15.1216
    Träfe es tatsächlich zu, dass nahezu auf jedem Grundstück eine gewerbliche Nutzung in den Erdgeschossen mit einer darüber liegenden Wohnbebauung anzutreffen ist und deshalb ein faktisches Mischgebiet vorliegt, fehlte es jedenfalls an dem nach § 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO zu fordernden Gebietsteil innerhalb eines Mischgebiets, der "überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt" ist (vgl. BVerwG, B.v. 13.6.2005 - 4 B 36.05 - BauR 2005, 1886 = juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 27.03.2017 - 9 ZB 14.626

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für eine 27,5 m hohe

    Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2017 - 9 ZB 15.1216
    Weiterhin muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr beanstandet wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2017 - 9 ZB 14.626 - juris Rn. 22 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 06.11.2015 - 9 ZB 15.944

    Verwaltungsgerichte, Baugenehmigungsverfahren, Grundstück, Bauvorhaben,

    Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2017 - 9 ZB 15.1216
    Entspricht das Vorbringen diesen Anforderungen, kommt eine Zulassung nur in Betracht, wenn auch eine entsprechende Verfahrensrüge zu einer Zulassung führen würde (vgl. BayVGH, B.v. 6.11.2015 - 9 ZB 15.944 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • OVG Saarland, 28.05.2018 - 2 A 480/17

    Keine gemeindliche Subvention im Fassadensanierungsprogramm bei Schwarzarbeit

    Die Entscheidung darüber, ob ein Anspruch auf Gewährung von Fördermitteln auf der Grundlage von Verwaltungsrichtlinien mit Blick auf den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. einer Selbstbindung der Verwaltung aufgrund der praktizierten Anwendung der Förderrichtlinien besteht, gehört zu den in der verwaltungsgerichtlichen Praxis regelmäßig zu entscheidenden Streitsachen und liegt von der Schwierigkeit her nicht signifikant über dem Durchschnitt verwaltungsgerichtlicher Fälle.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.12.2017 - 2 A 718/17 - sowie VGH München, Beschluss vom 2.6.2017 - 9 ZB 15.1216 - (juris)).
  • OVG Saarland, 27.09.2018 - 2 A 729/17

    Baugenehmigung für Bordell: Anwendung der Versammlungsstättenverordnung;

    Die Entscheidung darüber, ob ein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung besteht, gehört zu den in der verwaltungsgerichtlichen Praxis regelmäßig zu entscheidenden Streitsachen und liegt auch hier von der Schwierigkeit her nicht signifikant über dem Durchschnitt verwaltungsgerichtlicher Fälle.(Vgl. VGH München, Beschluss vom 2.6.2017 - 9 ZB 15.1216 -, juris) Aus der von dem Kläger aufgeworfenen Rechtsfrage, ob die Versammlungsstättenverordnung bei einem Bordell mit einem Ausschankbereich unter Zugrundelegung der Berechnungsformel des § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VStättVO anwendbar ist, ergibt sich ebenfalls keine "besondere" rechtliche Schwierigkeit der Sache.
  • OVG Saarland, 26.03.2021 - 2 A 96/20

    Untersagung des Inverkehrbringens eines Arzneimittels (Wirkstoff Melatonin)

    [Vgl. VGH München, Beschluss vom 2.6.2017 - 9 ZB 15.1216 -, juris].
  • OVG Saarland, 24.03.2021 - 2 A 97/20

    Untersagung des Inverkehrbringens eines Arzneimittels; Feststellung, dass

    [Vgl. VGH München, Beschluss vom 2.6.2017 - 9 ZB 15.1216 -, juris].
  • OVG Saarland, 10.12.2018 - 2 A 562/17

    Ausweisung nach Verurteilung zu mehrjähriger Freiheitsstrafe; Berücksichtigung

    Die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung und die dabei vorzunehmende Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Ausreise und dem Interesse des Ausländers an einem weiteren Verbleib im Bundesgebiet gehört zu den in der verwaltungsgerichtlichen Praxis regelmäßig zu entscheidenden Streitsachen und liegt von der Schwierigkeit her nicht signifikant über dem Durchschnitt verwaltungsgerichtlicher Fälle.(Vgl. VGH München, Beschluss vom 2.6.2017 - 9 ZB 15.1216 - (juris)).
  • OVG Saarland, 28.04.2022 - 6 A 127/21

    Disziplinarverfahren wegen Weigerung eines Beamten, einer Weisung zur lesbaren

    [Vgl. VGH München, Beschluss vom 2.6.2017 - 9 ZB 15.1216 -, juris].
  • VGH Bayern, 22.10.2019 - 9 ZB 15.2637

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag hinsichtlich einer Nutzungsänderung zu

    Indem der Kläger ausführt, dass sich etwa 80 m entfernt von der Eingangstür des streitgegenständlichen Vorhabens auf der anderen Seite der F. Straße eine Spielothek befinde sowie die Bebauung dort offensichtlich überwiegend gewerblich geprägt sei und somit nicht nur visuelle Wechselwirkungen bestünden, oder auch die Frage aufwirft, ob die Dimensionierung und Begrünung einer Straße und/oder eine vorhandene U-Bahnlinie die Folge haben könne, dass ein tatsächlich als einheitlich geprägt wahrgenommenes Gebiet künstlich aufgegliedert werde, zeigt der Kläger nicht auf, weshalb die Bewertung des Verwaltungsgerichts im konkreten Fall nicht zutreffend oder wegen gedanklicher Lücken oder Ungereimtheiten ernstlich zweifelhaft sein soll (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2018 - 9 ZB 16.1355 - juris Rn. 6; B.v. 2.6.2017 - 9 ZB 15.1216 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 05.07.2021 - 9 ZB 19.1610

    Nutzungsuntersagung für Wettbüro

    Ob der Bebauungsplan Nr. ... der Beklagten, in dessen Geltungsbereich das Wettbüro der Klägerin liegt und in dem im maßgeblichen Bereich ein Kerngebiet festgesetzt wird, in dem Vergnügungsstätten mit Ausnahme von Lichtspieltheatern ausgeschlossen sind, funktionslos geworden bzw. von vornherein unwirksam ist, weshalb in der Folge eine Baugenehmigung auf der Grundlage von § 34 BauGB zu erteilen sein könnte, oder von wirksamen Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 1 BauGB Befreiungen zu erteilen wären, kann ohne eingehende Prüfung, die im Rahmen einer Offensichtlichkeitsbeurteilung nicht stattfinden kann, nicht beantwortet werden (vgl. BayVGH, B.v. 2.6.2017 - 9 ZB 15.1216 - juris Rn. 11 zu § 31 Abs. 1 BauGB).
  • VGH Bayern, 15.06.2021 - 9 ZB 19.2484

    Erfolglose Berufungszulassung im Verfahren gegen eine an die Vermieterin einer

    Auch soweit von der Klägerin auf die Stellplatzpflicht und eine eventuelle Unwirksamkeit der Stellplatzsatzung hingewiesen wird, kann ohne eingehende Prüfung, die im Rahmen einer Offensichtlichkeitsbeurteilung nicht stattfinden kann, die Frage nach der materiellen Rechtmäßigkeit der hier in Rede stehenden Nutzung nicht beantwortet werden (vgl. BayVGH, B.v. 2.6.2017 - 9 ZB 15.1216 - juris Rn. 11 zu § 31 Abs. 1 BauGB).
  • OVG Saarland, 30.11.2017 - 2 A 381/16

    Nutzungsänderung von Spielsalon in Wettbüro

    Solche liegen erst dann vor, wenn die Rechtssache Probleme aufwirft, die das Verfahren in seinem Schwierigkeitsgrad von den in der verwaltungsgerichtlichen Praxis regelmäßig zu entscheidenden Streitsachen deutlich abheben.(Vgl. Stuhlfauth in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO-Kommentar, 6. Aufl. 2014, § 124 Rdnr. 33) Die Feststellung, ob das Vorhaben gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO im Einzelfall unzulässig ist, weil es nach Anzahl, Lage, Umfang und Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebiets widerspricht, ist eine tatrichterliche Aufgabe, die zu den in der verwaltungsgerichtlichen Praxis regelmäßig zu entscheidenden Streitsachen gehört(Vgl. VGH München, Beschluss vom 2.6.2017 - 9 ZB 15.1216 - (juris)) und von der Schwierigkeit her nicht signifikant über dem Durchschnitt verwaltungsgerichtlicher Fälle liegt.
  • OVG Saarland, 07.10.2019 - 2 A 357/18

    Drogenabhängiger, straffälliger Ausländer; Verlust des Freizügigkeitsrechts;

  • OVG Saarland, 14.02.2018 - 2 A 810/17

    Ausweisung eines drogen- und spielsüchtigen Straftäters

  • OVG Saarland, 22.09.2021 - 2 A 94/21

    Berufungszulassungsantrag: Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung

  • OVG Saarland, 21.12.2017 - 2 A 718/17

    Ausweisung eines Straftäters; besondere Schwierigkeit der Rechtssache

  • VG München, 18.07.2017 - M 8 S 17.1962

    Nutzungsuntersagung für ein Wettbüro

  • VGH Bayern, 16.03.2022 - 9 ZB 21.1850

    Erfolglose Berufungszulassung im Zusammenhang mit der Nutzungsuntersagung eines

  • OVG Saarland, 08.03.2022 - 2 A 49/21

    Zulassungsantrag: Angliederung eines Jagdbezirks

  • VGH Bayern, 22.06.2021 - 9 ZB 20.1826

    Bauaufsichtsrechtliche Nutzungsuntersagung für Wettbüro

  • VGH Bayern, 15.06.2021 - 9 ZB 18.2144

    Bauaufsichtsrechtliche Nutzungsuntersagung für Wettbüro

  • VGH Bayern, 27.11.2019 - 9 CS 19.1924

    Untersagung der Nutzung von Kellerräumen als Aufenthaltsräume

  • OVG Saarland, 25.09.2018 - 2 A 527/17

    Voraussetzungen einer Gebührenbefreiung nach dem Reichssiedlungsrecht

  • VG München, 03.11.2017 - M 8 S 17.4461

    Erfolgloser Eilantrag gegen Nutzungsuntersagung als Wettbüro

  • VG Ansbach, 16.08.2018 - AN 9 K 17.02508

    Nutzungsuntersagug für Wettbüro (hier: Nutzungsänderung von Laden mit Nebenraum

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